I. Bestimmungs- und Prüfverfahren für am Gerät angebrachte externe leitfähige Teile
Äußere leitende Teile, die an einem nichtmetallischen Gehäuse befestigt oder Teil eines solchen sind und einen Erdungswiderstand von mehr als 1 GΩ haben, gemessen bei (500 ± 25) V Gleichstrom, sowie Teile, die für statische Aufladungen anfällig sind, die zu Zündquellen werden können, wie z. B. Typenschilder usw.
Die Kapazität solcher Bauteile ist nach den in den einschlägigen Abschnitten angegebenen Prüfverfahren zu bestimmen.
II. Anforderungen für andere Produkte als tragbare oder individuelle Produkte
Überschreitet die gemessene Kapazität eines leitfähigen Teils die in Tabelle 11 angegebenen Werte, so ist das Gerät mit dem entsprechenden Symbol “X” zu kennzeichnen, und in den besonderen Verwendungsbedingungen ist der gemessene Kapazitätswert anzugeben, damit der Benutzer die Anwendbarkeit in bestimmten Anwendungen bestimmen kann. Äußere leitfähige Teile, die sich in einer Position befinden, in der eine Entladung auf sich nähernde geerdete Objekte nicht zu erwarten ist, müssen nicht geprüft werden.
Hinweis: ① Es wird allgemein angenommen, dass die Kapazität von ungeerdeten Metallbefestigungselementen, wie z. B. Deckelschrauben, 3 pF nicht überschreitet. ② Für Geräte der Klasse III, die für den Einsatz in Rohren bestimmt sind, in denen schnell bewegter Staub auftreten kann, wird eine niedrigere Kapazitätsgrenze in Betracht gezogen.

