Grundlegende Anforderungen an die Verklebung von Verbindungsflächen von druckfesten Geräten für explosionsgeschützte Lampen

Geklebte Verbindungsflächen sind eine gängige Konstruktionsform in druckfesten Geräten und werden häufig in explosionsgeschützten Lampen, explosionsgeschützten Instrumenten, druckfesten Schaltkästen und druckfesten Motoren verwendet.

Explosion proof lights

I. Allgemeine Bestimmungen Die Bauteile der druckfesten Kapselung können direkt mit der Kapselwand zu einer untrennbaren Einheit verklebt oder mit einem Metallrahmen so verbunden sein, dass die Einheit als Ganzes ausgetauscht werden kann, ohne die Verbindung zu beschädigen.

II. Mechanische Festigkeit Die geklebten Verbindungsflächen, die Teil der druckfesten Kapselung sind, gewährleisten nur die Dichtheit der Kapselung. Die Konstruktion sollte so beschaffen sein, dass die mechanische Festigkeit der Bauteile nicht allein von den Klebeeigenschaften des Verbindungsmaterials abhängt. Türen oder Abdeckungen, bei denen zu erwarten ist, dass sie während der Wartung oder Installation geöffnet werden, sollten nicht dazu führen, dass beim Öffnen die zusätzliche mechanische Befestigung der geklebten Verbindungsflächen versagt.

III. Klebematerialien Die Klebematerialien sollten den geforderten ungünstigen Betriebsbedingungen standhalten können. Die untere Grenze der Dauerbetriebstemperatur (COT) der Klebematerialien sollte die minimale Arbeitstemperatur nicht überschreiten, und die obere Grenze sollte mindestens 20 K über der maximalen Arbeitstemperatur liegen.

IV. Breite der geklebten Fugenoberfläche Der kürzeste Weg durch die geklebte Fugenoberfläche von der Innenseite zur Außenseite der druckfesten Umschließung mit einem Volumen V muss betragen:

- Nicht weniger als 3 mm, wenn V ≤ 10 cm³;

- Nicht weniger als 6 mm, wenn 10 cm³ < V ≤ 100 cm³;

- Nicht weniger als 10 mm, wenn V > 100 cm³.

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