In explosionsgefährdeten Umgebungen sollten die freiliegenden, nicht geladenen Metallteile elektrischer Geräte wie Metallgehäuse, Metallrahmen, auf geerdeten Metallkonstruktionen installierte Geräte, Metallrohrleitungen und deren Armaturen, Kabelschutzrohre und die Metallummantelungen von Kabeln usw. geerdet werden. In vielen Normen sind die Anforderungen an die Erdung von elektrischen Geräten in explosionsgefährdeten Umgebungen klar geregelt.

Die Einstellung des Erdungsdrahtes für elektrische Betriebsmittel sollte je nach Gefahrenbereich und Art der elektrischen Betriebsmittel unterschiedlich gehandhabt werden. Die Metallgehäuse aller elektrischen Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen sollten unabhängig davon, ob sie auf geerdeten Metallkonstruktionen installiert sind, geerdet sein. Die entsprechenden Anforderungen lauten wie folgt:
1) Alle elektrischen Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 1, Zone 20 und Zone 21 sowie alle elektrischen Geräte mit Ausnahme von Beleuchtungskörpern in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 2 und Zone 22 sollten mit einem speziellen Erdungsdraht versehen werden. Hinweis: Wenn der spezielle Erdungsdraht im gleichen Schutzrohr wie der Phasendraht verlegt wird, sollte er die gleiche Isolierstärke wie der Phasendraht haben.
2) Für Beleuchtungskörper in explosionsgefährdeten Umgebungen der Zone 2 und Zone 22 kann ein zuverlässiges elektrisches Verbindungs-Metallrohrsystem als Erdungsdraht verwendet werden, aber Rohrleitungen für den Transport von explosiven Gefahrstoffen können nicht verwendet werden.
3) Die speziellen Erdungsdrähte für elektrische Geräte und Beleuchtungskörper sollten separat an das Erdungsnetz angeschlossen werden, und der funktionierende Nullleiter im Stromkreis sollte nicht als Schutzerdungsdraht verwendet werden.
4) Für die Verbindung zwischen elektrischen Geräten in explosionsgefährdeten Umgebungen und dem Erdungsdraht sollten vorzugsweise mehrdrähtige, flexible Litzen verwendet werden, wobei der Mindestquerschnitt des Kupferdrahtes 4 mm² nicht unterschreiten sollte. An Teilen, die anfällig für mechanische Beschädigungen sind, sollten Schutzrohre angebracht werden.
5) Wenn gepanzerte Kabel in elektrische Geräte eingeführt werden, sollte der Erdungsdraht mit dem Erdungsbolzen im Inneren des Geräts verbunden werden; das Stahlband und das Metallgehäuse sollten mit dem äußeren Erdungsbolzen des Geräts verbunden werden.
6) Die Schrauben, die für die Erdung oder den Nullanschluss in explosionsgefährdeten Umgebungen verwendet werden, sollten mit einer Lockerungsschutzvorrichtung versehen sein; vor dem Anziehen des Erdungsdrahtes sollten die Erdungsklemmen und Befestigungselemente mit einem Schmierfett bestrichen werden.
Es gibt viele Anforderungen an die Erdung von elektrischen Geräten in explosionsgefährdeten Umgebungen. Bei der Konstruktion und Installation sollten neben den oben genannten Anforderungen auch die einschlägigen Normen beachtet werden.
