Explosionsgeschützte Lampen und explosionsgeschützte Geräte Werkzeuge für explosionsgefährdete Bereiche

Das Personal, das für den Betrieb von Geräten und Verfahren in explosionsgefährdeten Bereichen verantwortlich ist, sollte dem gesamten vor Ort tätigen Personal Informationen und Materialien über die sichere Verwendung von Handwerkzeugen zur Verfügung stellen. Die folgenden zwei verschiedenen Arten von Werkzeugen sollten unterschieden werden:

Tools for explosive environments

(1) Werkzeuge, die bei der Benutzung nur einen einzigen Funken erzeugen können (z. B. Schraubendreher, Schraubenschlüssel, Schlagschrauber);

(2) Werkzeuge, die beim Schneiden oder Schleifen ein Funkenfeuerwerk erzeugen.

In Zone 0 und Zone 20 dürfen Werkzeuge, die Funken erzeugen können, nicht verwendet werden. In Zone 1 und Zone 2 sind Stahlwerkzeuge nur dann zulässig, wenn sie die Anforderungen von Punkt (1) erfüllen. Wenn sichergestellt werden kann, dass am Arbeitsplatz keine gefährliche explosionsfähige Umgebung vorhanden ist, dürfen Werkzeuge verwendet werden, die die Anforderungen von Punkt (2) erfüllen. Besteht jedoch Explosionsgefahr aufgrund des Vorhandenseins von explosiven Stoffen der Klasse II C (Acetylen, Schwefelkohlenstoff, Wasserstoff) sowie von Schwefelwasserstoff, Ethylenoxid und Kohlenmonoxid, dürfen in Zone 1 keine Stahlwerkzeuge verwendet werden, es sei denn, es kann sichergestellt werden, dass während der Verwendung dieser Werkzeuge keine gefährliche explosionsfähige Umgebung am Arbeitsplatz vorhanden ist.

Stahlwerkzeuge, die Punkt (1) erfüllen, sind in Zone 21 und Zone 22 erlaubt. Wenn der Arbeitsplatz von anderen Bereichen der Zone 21 und Zone 22 isoliert ist und die folgenden zusätzlichen Maßnahmen getroffen wurden, sind Stahlwerkzeuge, die Punkt (2) erfüllen, zulässig.

- Der angesammelte Staub ist vom Arbeitsplatz entfernt worden; oder

- Der Arbeitsplatz wird feucht gehalten, damit sich der Staub nicht in der Luft verteilt und keine Schwelstellen bildet.

Beim Trennen oder Schleifen in Zone 21 oder Zone 22 oder in der Nähe können Funken weit fliegen und zur Bildung von Schwelpartikeln führen. Daher sollten auch andere Bereiche in der Umgebung des Arbeitsplatzes in den Umfang der Schutzmaßnahmen einbezogen werden.

Es sollte ein “Arbeitsfreigabesystem” für den Einsatz von Werkzeugen in Zone 1, Zone 2, Zone 21 und Zone 22 vorhanden sein. Diese sollten in die Nutzungsinformationen aufgenommen werden.

Hinweis: In bestimmten Industriezweigen können besondere Anforderungen oder Vorschriften für die Verwendung von Werkzeugen gelten.

Erhalten Sie 30% Rabatt auf Ihren ersten Einkauf

X
de_DEDE