In Produktionsstätten mit explosionsgefährdeten Umgebungen sind mobile explosionsgeschützte elektrische Geräte wie explosionsgeschützte Mobiltelefone, explosionsgeschützte Walkie-Talkies, explosionsgeschützte Taschenlampen und explosionsgeschützte mobile Arbeitsleuchten weit verbreitet.
Geräte, die einen Gefahrenbereich betreten oder dorthin gebracht werden können, sollten eine angemessene Geräteschutzstufe (EPL) aufweisen. Wenn mobile oder tragbare Geräte, die in einem Gefahrenbereich eingesetzt werden, nicht den regulären EPL-Anforderungen entsprechen, sollten die dokumentierten Verfahren zum Umgang mit Gefahren befolgt werden. Diese Verfahren sollten entsprechende Schulungen, Verfahren und Kontrollen beinhalten.
Je nach den Nutzungsanforderungen und der Flexibilität des Einsatzes kann es an verschiedenen Orten erforderlich sein, mobile oder tragbare Geräte zu verwenden. In Gebieten mit höheren EPL-Werten sollten keine Geräte mit niedrigeren EPL-Werten verwendet werden, es sei denn, es handelt sich um Geräte mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen. In der Praxis kann es jedoch schwierig sein, solche Beschränkungen durchzusetzen, insbesondere bei tragbaren Geräten. Daher wird empfohlen, dass alle Geräte die Anforderungen des Bereichs mit der höchsten EPL-Stufe erfüllen. Ebenso sollten die Gerätekategorie und die Temperaturgruppe für alle Gase, Dämpfe und Stäube geeignet sein, die am Einsatzort der Geräte auftreten können. Ersatzbatterien sollten nicht in explosionsgefährdete Bereiche gebracht werden, es sei denn, es werden geeignete Präventivmaßnahmen getroffen.
Bei ortsveränderlichen oder ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln sollte bei Verwendung einer flexiblen Metallarmierung oder einer Abschirmungsschicht im Kabel die Armierung oder Abschirmungsschicht nicht als alleiniger Schutzleiter verwendet werden. Das Kabel sollte für die Auslegung des Stromkreisschutzes geeignet sein. Wenn zum Beispiel eine Erdungsüberwachung verwendet wird, sollte die erforderliche Anzahl von Leitern enthalten sein. Wenn das Gerät geerdet werden muss, kann das Kabel neben dem Erdungsleiter (PE) auch eine flexible metallische Abschirmungsschicht enthalten, die geerdet ist.
Ortsveränderliche (handgehaltene, tragbare und ortsveränderliche) elektrische Betriebsmittel sind besonders anfällig für Beschädigungen oder Missbrauch, so dass das Zeitintervall für die kontinuierliche Überwachung und Prüfung bei Bedarf verkürzt werden kann. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sollten mindestens einmal alle 12 Monate geprüft werden, wobei häufig geöffnete Gehäuse (z. B. Batterieabdeckungen) einer eingehenden Prüfung unterzogen werden sollten. Darüber hinaus sollten diese Geräte vor der Benutzung einer Sichtprüfung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass keine offensichtlichen Schäden an den Geräten vorliegen.

