Unabhängig vom elektrochemischen Typ sollten die in der druckfesten Kapselung verwendeten Batterien (oder Batteriesätze) die Bildung entzündlicher Gemische aus elektrolytischen Gasen (normalerweise Wasserstoff und Sauerstoff) innerhalb der druckfesten Kapselung verhindern.
(1) Die folgenden Batterietypen können in explosionsgeschützten Gehäusen verwendet werden:
(Hinweis: Die Tabelle ist nicht im Originaltext enthalten und daher nicht in Wenn Geräte einer IECEx-Zertifizierung unterzogen werden, sind die Anforderungen an Lithium-Ionen-Batterien in IEC 61960-3:2017, “Sekundäre Zellen und Batterien, die alkalische oder andere nicht-saure Elektrolyte enthalten - Sekundäre Lithiumzellen und -batterien für tragbare Anwendungen - Teil 3: Prismatische und zylindrische Lithium-Sekundärzellen und daraus hergestellte Batterien”, festgelegt. Die Nennspannung von Lithium-Ionen-Batterien (oder Batteriepaketen) darf 60 VDC nicht überschreiten und die Energie darf 500 W-h nicht überschreiten.
2. Beschränkungen für die Verwendung von Batterien in druckfesten Gehäusen Auspuffbatterien oder offene Batterien dürfen nicht verwendet werden; ventilgeregelte verschlossene Batterien können verwendet werden, jedoch nur für Entladungszwecke. Luftdichte Akkumulatorenbatterien, die den Anforderungen entsprechen, dürfen in druckfesten Gehäusen geladen werden.
3. Explosionsgeschützte Gehäuse, die Batterien enthalten, müssen mit dem Warnhinweis “Vorsicht: Nicht in gasexplosionsgefährdeten Bereichen öffnen”. Dieses Warnzeichen ist nicht erforderlich, wenn die Batterie und die an sie angeschlossenen Stromkreise den Anforderungen der eigensicheren Bauart entsprechen und die Batterie während des Betriebs nicht geladen wird.
4. Die Batterien und die mit ihnen verbundenen Sicherheitseinrichtungen müssen sicher installiert sein.
5. Zwischen der Batterie und den an sie angeschlossenen Sicherheitseinrichtungen darf es keine relative Verschiebung geben.
6. Die Anforderungen der Nummern 4 und 5 müssen vor und nach der Prüfung des Gehäuses erfüllt sein.


